Der Bildungsscheck NRW –
Förderung Ihrer beruflichen Weiterbildung

Beschäftigte in Unternehmen mit höchstens 250 Mitarbeitern und Wohnsitz oder Arbeitsplatz in NRW können jährlich einen Bildungsscheck über bis zu 50% der Teilnehmergebühren beantragen. Voraussetzung ist, dass sie im vergangenen und im laufenden Jahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben. Dies gilt ebenfalls für WaldorflehrerInnen und andere MitarbeiterInnen in Waldorfeinrichtungen, desgleichen für Minijobber oder Berufsrückkehrer und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Existenzgründer. Kleinere und mittlere Betriebe können jährlich bis zu 20 Bildungsschecks in Anspruch nehmen.
Von der Förderung ausgenommen sind Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.
Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifikation dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln.

Um einen Bildungsscheck zu erhalten ist es nötig, sich bei einer Bildungsberatungsstelle an ihrem Wohnort beraten zu lassen, die auch den Bildungsscheck ausstellt. Die Adressen der für Sie zuständigen Beratungsstelle finden Sie im Internet (www.bildungsscheck.nrw.de) oder erkundigen Sie sich beim Freien Bildungswerk Rheinland, Tel. 0221-941 49 30.

Der Bildungsscheck kann bis zu einer maximalen Höhe von 500,-- € pro Teilnehmer ausgestellt werden. Die Fördergelder hierzu stammen aus Mitteln des EU-Sozialfonds.


Wie gehen Sie als Teilnehmer vor?


1) Wenn Sie noch nicht wissen, wo es Ihre gewünschte Fortbildung gibt, wird Ihnen die Bildungsberatungsstelle drei passende Angebote aus den Bildungsdatenbanken heraussuchen. Wenn Sie sich jedoch bereits für ein bestimmtes Seminar oder eine Einzelveranstaltung interessieren, die für Sie beruflich von Belang ist, lassen Sie sich beim entsprechenden Veranstalter als Teilnehmer vormerken (nicht anmelden!).

2) Für das Beratungsgespräch bei der Bildungsberatungsstelle vereinbaren Sie dort vorher telefonisch einen Termin. Nehmen Sie dann am besten die verfügbaren Veranstaltungsinformationen für das gewünschte Angebot gleich mit dorthin. Hier sucht man für Sie noch zwei Alternativangebote, so dass Sie letztlich zwischen drei Möglichkeiten wählen können sollten.

3) Den ausgestellten Bildungsscheck (das Freie Bildungswerk Rheinland muss als Bildungsanbieter auf dem Bildungsscheck eingetragen sein) senden Sie im Original schnellstmöglich an das Bildungswerk. Gleichzeitig können Sie sich nun verbindlich zu dem Seminar anmelden. Sie zahlen dann nur den Teilnehmerbetrag abzüglich der Bildungsscheck-Förderung.

Mit dem Bildungsscheck und dem Nachweis Ihres Zahlungseingangs beantragt das Bildungswerk schließlich den 50%igen Zuschuss vom Land.